top of page

Bild unter freier Lizenz by Pixabay

Bewilligung & Kostenrückerstattung

Für Heilmassage übernehmen die Krankenkassen, nachdem Sie Ihre Verordnung VOR Therapiebeginn eingereicht und diese chefärztlich bewilligt wurde einen Teil (Standarttarif) der Behandlungskosten. 

Die Therapie ist bei mir direkt nach jeder Einheit in bar zu bezahlen. 

Sobald die Therapie abgeschlossen ist, erhalten Sie von mit über alle Einheiten eine Honorarnote. Diese können Sie dann zusammen mit Ihrer Verordnung an Ihre Krankenkasse senden.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, fragen Sie bei dieser nach. Meistens gibt es die Möglichkeit einen weiteren Teil der Behandlungskosten von der Versicherung zurück zu bekommen.

bottom of page