Da es derzeit viel Verwirrung bezüglich Covid-Testungen und Maskenpflicht gibt hier eine kurze Erklärung:
KEINE TESTUNG für Heilmassage zwingend nötig, aber FFP2 Maskenpflicht!! Heilmassage ist eine medizinische Dienstleistung am kranken Menschen auf Basis einer ärztlichen Verordnung und fällt somit nicht unter die "körpernahe Dienstleistung". Aus diesem Grund durfte auch während des Lockdowns gearbeitet werden.
Die gewerbliche Massage, die ab 08.02.2021 wieder erlaubt ist, ist eine körpernahe Dienstleistung am gesunden Menschen. Hier ist ein Test (Schnelltest oder PCR - kein Eigentest) vorzulegen der nicht älter als 48 Stunden ist ( entscheidend hierfür ist die Testabnahme, nicht wann das Ergebnis erhalten wurde (PCR) !) Auch für die gewerbliche Massage gilt eine FFP2 Maskenpflicht.
Es ist für mich selbstverständlich Sie zu schützen - neben den hygienischen Maßnahmen mache ich wöchentlich einen PCR-Test UND trage bei den Behandlungen immer eine FFP2-Maske. So versuche ich alles für Sie so sicher wie möglich zu gestalten.
Schauen Sie auf sich und - bleiben/werden Sie gesund!!
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